24h-Service

Wartung

Die neuen EU-Verordnungen 2027/2000 (FCKW, H-FFCKW) und 842/2006 (FKW, H-FKW) verfügen eine jährliche Dichtigkeitsprüfung an stationären Kälte- und Klimaanlagen ab 3 kg Kältemittelinhalt.
EU-Verordnungen sind geltendes Recht in allen Mitgliedsnationen, also auch in Deutschland.

Im Besonderen sollen ortsfeste Kälteanlagen, die mehr als 3 kg Kältemittel enthalten, jährlich auf Dichtigkeiten überprüft werden. Bei Anwendungen mit 30 kg Kältemittel oder mehr, mindestens einmal alle sechs Monate und mit 300 kg Kältemittel oder mehr, mindestens einmal alle drei Monate.

Hier bieten wir ein komplettes Dienstleistungspaket an, also alles aus einer Hand. Dazu zählen u. a. umfangreiche Leckagekontrollen, Emissionsreduzierung, Energieeffizienz, Wartungsaufgaben, Protokollpflichten und die Erfassung direkter und indirekter Emissionen.

Bei der gewerblichen Kältetechnik sind noch außerordentliche Einsparungen an Geld, Energie und CO2-Emissionen möglich, durch regelmäßige Wartung sowie durch Einsatz von Komponenten der neuesten Generation.

  • Elektronische Expansionsventile
  • Drehzahlregelung der Verdichter
  • Regelung des Gesamtsystems
  • Anlagen-Komponenten mit hoher Effizienz
  • Fernabfrage
  • Einbindung in die GLT

Für weitere Informationen wenden Sie sich an uns.